Montag, 15. April 2024

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Inhaltsverzeichnis                                                                                                                              Seite 

Ziel des Projektes und allgemeine Bestimmungen 
Massnahmenkatalog 
1. Bockaufzucht 3 
2. Aufzuchtleistungsprüfung 3 
3. Abstammungskontrollen 4 
4. Paarungen mit tiefem Inzuchtgrad 4 
5. Informationen an Züchter 4 

Projekt „Erhalt und Förderung der Walliser 
Schwarzhalsziege“ 

Reglement 
Version 2005 

Die Auszahlung der Prämien an die GefRa-Betriebe erfolgt jährlich per Ende Jahr, sobald alle dafür 
notwendigen Informationen und Daten (letzter Meldetermin 30. November des laufenden Jahres
bei der Herdebuchstelle erfasst sind. Die Auszahlung pro Prämienberechtigtes Tier erfolgt an 
denjenigen GefRa-Betrieb, welcher am 30. November des laufenden Jahres  als Besitzer des Tieres 
registriert ist (gilt für Böcke und Ziegen). Für verspätete Meldungen können keine Prämien geltend 
gemacht werden. Reklamationen müssen innert 30 Tage schriftlich bei der Herdebuchstelle 
begründet und geltend gemacht werden.  

Im laufenden Projekt ist zudem geplant, Grundlagen zur Einführung von Mastleistungsprüfungen zu 
erarbeiten, Zusammenhänge zwischen Haarmerkmalen und Inzuchtgrad zu untersuchen und 
Möglichkeiten zur kunstvollen Verarbeitung von Fellen/wolle der Walliser Schwarzhalsziegen zu 
prüfen. Diese Untersuchungen sollen mithelfen, den Fortbestand der Walliser Schwarzhalsziege nicht 
durch Inzucht zu gefährden und längerfristig den Züchtern und Haltern weitere Produktionsnischen zu 
eröffnen. 

Züchter welche sich am Projekt zur Erhaltung und Förderung der Walliser Schwarzhalsziegen 
beteiligen, werden für die ergriffenen und durchgezogenen Massnahmen sowie für die damit 
verbundenen Umtriebe mit Prämien entschädigt. Falls die auszuschüttenden Prämien die 
gesprochenen Mittel überschreiten, was bis anhin nie der Fall war, wird die Höhe der Prämie 
reduziert.  

Die Projektleitung trägt die Verantwortung für die ordentliche Durchführung des Projekts. Sie 
überprüft jährlich den Erfolg der ergriffenen Massnahmen und kann den Massnahmenkatalog 
(Anforderungen, Höhe der Prämienzahlung, Tierkataloge) den neuen Gegebenheiten anpassen. Die 
Projektleitung entscheidet über die Zuteilung der gesprochenen Mittel.  

Das vorliegende Reglement gilt für Züchter der Rasse Walliser Schwarzhalsziege, welche im Projekt 
„Erhalt und Förderung der Walliser Schwarzhalsziege“  eingebunden sind. Das Projekt wurde 
vom Bundesamt für Landwirtschaft für die Periode 2005 – 2007 bewilligt und von ihm finanziell 
unterstützt. 

Jeder Züchter der Rasse Walliser Schwarzhalsziegen kann sich schriftlich bereit erklären, aktiv am 
Projekt teilzunehmen wenn er die Ziele des Projekts unterstützt. Bisherige Teilnehmer werden 
automatisch weiterhin als Teilnehmer registriert. Ein Austritt aus dem Projekt ist möglich.  

Ziel des Projektes „Erhalt und Förderung der Walliser Schwarzhalsziege“ ist es, mit geeigneten 
Unterstützungsmassnahmen die Anzahl Herdebuchtiere zu erhöhen und die Aufzuchtleistung zu 
verbessern.  

Reglement 2005 des SZZV für GefRa-Betriebe der Rasse Walliser Schwarzhalsziegen Seite 2 

Allgemeine Bestimmungen 

Prämienberechtigung im Projekt:  

Prämienauszahlung im Projekt: 

Verantwortung für das Projekt: 

Ziel des Projektes:  

Teilnahme am Projekt: 

Reglement:  

Die erste Teilprämie wird fällig, sobald ein Jungbock an der Schau aufgeführt wird. 
Die zweite Teilprämie wird fällig, falls der Jungbock mit mindestens 3/3/3 punktiert wird.  
Der auf der BGM-Karte aufgeführte Inzuchtgrad des Jungbockes darf 3.8 % nicht überschreiten.  

Achtung: Der Bockhalter meldet den Zukauf oder Verkauf eines Bockes der Herdebuchstelle bis 
zum 30. November. Dies ist für die korrekte Auszahlung der Prämien unerlässlich. Der bei der 
Herdebuchstelle registrierte Besitzer erhält die Prämie. 

Bei der Aufzuchtleistungsprüfung muss der Züchter die Gitzis nach der Geburt wägen. Ein offizieller 
Wäge-Beauftragter wird die nächste Wägung zwischen dem 35. und 45. Tag (40 Tage-Wägung) nach 
der Geburt vornehmen. 

b) Bockvater muss herdebuchberechtigt sein (2 Ahnengenerationen) mit mind. Note "3" in jeder 
                             Position. 

Anforderungen: 
Die Aufzuchtleistungsprüfungen sind gemäss Aufzuchtleistungsprüfungsreglement (ALP) 
durchzuführen 

Reglement 2005 des SZZV für GefRa-Betriebe der Rasse Walliser Schwarzhalsziegen Seite 3 

Die Aufzuchtprämie für Jungböcke setzt sich aus zwei Teilprämien zusammen:  

a) Bockmutter Ahnengenerationen 2 
Exterieur mindestens 3/3/3/3/3 
Aufzuchtleistungsprüfung mindestens 1 Aufzuchtleistungsprüfung (ALP) 
mit dem Leistungsabzeichen „L“ 

Minimalanforderungen an die Eltern der Jungböcke: 

2. Aufzuchtleistungsprüfung  (ALP) 

Massnahmenkatalog 

Anforderungen an die Jungböcke: 

Höhe der Prämien für Jungböcke: 

1. Bockaufzucht  

Die Projektleitung veranlasst stichprobenweise Abstammungskontrollen zur Überprüfung der 
Abstammung der Herdebuchtiere. Sie bestimmt die Tiere und informiert den Züchter. Kontrolliert 
werden das ausgewählte Tier sowie dessen Vater und Mutter. Die Probeentnahmen können 
nacheinander an verschiedenen Orten erfolgen. Die Kosten für diese Kontrollen gehen im Normalfall 
zu Lasten des Projektes.  

Zur Senkung des Inzuchtgrades in der Population der Walliser Schwarzhalsziegen erstellt das 
Herdebuch im Juni eines laufenden Jahres  pro GefRa-Betrieb eine Inzuchtliste für alle Tiere des 
Betriebes. Diese Inzuchtliste hat zum Ziel, den Züchter beim Paarungsplan zu unterstützen und ihm 
aufzuzeigen mit welchen Paarungen er den Inzuchtgrad senken kann.  

Die Projektleitung organisiert zusammen mit der Herdebuchstelle im Winterhalbjahr regionale Kurse 
mit Themen rund um das vorliegende Projekt. Die Themen sowie die Kursdaten werden frühzeitig in 
der Agenda des Forums bekannt gegeben. 

Auf Wunsch kann jeder Züchter bei der  Herdebuchstelle eine Inzuchtliste für seinen Betrieb 
anfordern. Er muss dazu einen oder mehrere für die Paarung vorgesehene Böcke angeben. Die Liste 
zeigt für die geplanten Paarungen den zu erwartenden Inzuchtgrad. 

Der Züchter meldet der Herdebuchstelle bis im April des laufenden Jahres die Nummer eines oder 
mehrerer in Frage kommender Böcke damit die Inzuchtliste für alle möglichen Paarungen zwischen 
diesen Böcken und den Ziegen des Betriebes erstellt werden kann.  

Betrieb: durchschnittlicher Inzuchtgrad aller Paarungen unter dem Rassendurchschnitt  
(der Rassendurchschnitt ist variabel und wird jährlich neu berechnet) 

Reglement 2005 des SZZV für GefRa-Betriebe der Rasse Walliser Schwarzhalsziegen Seite 4 

Die Herdebuchstelle druckt die Inzuchtwerte einer aktuellen Paarung in % auf der BGM-Karte aus. 

Weitere  Informationen an Züchter mit Angaben zu Böcken und Ziegen erfolgen durch:  

Pro Betrieb und Jahr bei Erfüllung der Anforderungen max. Fr. 200.00 

Im Forum werden verschiedenste Informationen zum Zuchtgeschehen publiziert. 

Keine einzelne Paarung mit Inzuchtgrad höher als 20%. 

4. Paarungen mit tiefem Inzuchtgrad zur Senkung des Inzuchtgrades in der Rasse  

5. Informationen an Züchter 

3. Abstammungskontrollen  

Kurse über Zuchtfragen 

Minimalanforderungen: 

Zeitschrift „Forum“  

Inzuchtlisten 

BGM-Karte 

Prämie: 

reglement_schwarzhals